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Sportboot-Führerschein-Binnen nach Vereinbarung
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder
Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den
Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als
3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
- Segeln/Surfen ab 14,
- Motor ab 16 Jahren;
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches
Zeugnis für Sportbootführerschein-
Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines
gültigen Kfz-Führerscheines (oder
Führungszeugnisses / Verzicht
bei Minderjährigen).
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen
Prüfung.
Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts,
- der Seemannschaft,
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind
nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem
Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a.
das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
Quelle: www.DSV.org

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